Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.

Auch 2011 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben. So steigt der Höchstbetrag 2011 für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.612 Euro (+ 9 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen 2011 für Verheiratete 1.279 Euro (+ 8 Euro) und für Ledige 640 Euro (+ 4 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Pauschbeträge nun um 282 Euro statt 280 Euro.


Weststraße 1
57392 Schmallenberg

Tel. 02972-6058
Fax. 02972-5434

info@steuerberatung-buettner.de
www.steuerberatung-buettner.de

DATEV_Mitglied_A4_4c_Kachel