Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In der letzten Steuerschätzung gehen die Experten konjunkturbedingt von rückläufigen Steuereinnahmen für die Staatskasse aus.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Ende Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können.
Nachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen.
Weil Aussetzungszinsen im Gegensatz zu Nachzahlungszinsen nicht zwangsläufig anfallen, sind die verfassungsrechtlichen Argumente gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen nicht übertragbar.
Anders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß.
Werden Einnahmen versehentlich doppelt erklärt, kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid möglicherweise wieder geändert werden.
Die Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Wird ein Auto im Ausland beschlagnahmt und später verschrottet, dann kann die Kfz-Steuerpflicht schon zum Zeitpunkt der Beschlagnahme enden.

Weststraße 1
57392 Schmallenberg

Tel. 02972-6058
Fax. 02972-5434

info@steuerberatung-buettner.de
www.steuerberatung-buettner.de

DATEV_Mitglied_A4_4c_Kachel