Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steigt das Kindergeld wie vorgesehen, während zwei andere Vorhaben erst einmal fallengelassen wurden.
Ab 2009 steigen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.
Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen soll strikt auf die Arbeitskosten beschränkt bleiben.
Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.
Dass es beim Kindergeld keine Härtefallregelung für eine nur geringfügige Überschreitung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes gibt, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen ab 2009. Auch von den Gerichten und der Verwaltung gibt es viel Neues zum Thema.
Der maximale Steuerabzug für Haushaltshilfen wird mehr als verdreifacht.
Aufwendungen für die Betreuung eines Familienangehörigen können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.

Weststraße 1
57392 Schmallenberg

Tel. 02972-6058
Fax. 02972-5434

info@steuerberatung-buettner.de
www.steuerberatung-buettner.de

DATEV_Mitglied_A4_4c_Kachel